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Schwerpunkte

Strafverteidigung
Strafvollstreckungsrecht
Opfervertretung
Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldsachen

 

Strafverteidigung

Die entscheidenden Weichenstellungen für das Schicksal eines Strafverfahrens finden im Ermittlungsverfahren statt. Kommt es hier zu keiner Einstellung, ist die spätere Gerichtsverhandlung tatsächlich und rechtlich durch die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden weitgehend vorgeprägt. Soll im Interesse des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens erfolgen, ist eine aktive Verteidigung und eine tatsächlich sowie rechtlich fundierte Überzeugungsarbeit gegenüber der Staatsanwaltschaft erforderlich.

Aber auch in Fällen, in denen keine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt, bedarf es einer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft, wenn ein Übergang ins Strafbefehlsverfahren oder eine für den Mandanten tatsächlich oder rechtlich möglichst schonende Anklageerhebung erreicht werden soll. Nur durch aktive Verteidigung bei vollständiger Aktenkenntnis kann der Gefahr entgegengewirkt werden, dass in einer späteren Gerichtsverhandlung wesentliche Entlastungsbeweise nicht mehr erhoben werden können, weil beispielsweise Zeugen nicht mehr ausfindig zu machen sind, entscheidende Vorgänge bei Zeugen in Vergessenheit geraten sind oder Urkunden sowie Objekte des Augenscheins nicht mehr zur Verfügung stehen.

In dieser Phase großer Verunsicherung, in der ein Beschuldigter erheblichen psychischen Belastungen, nicht selten einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz und seines sozialen Ansehens ausgesetzt ist, bedarf er ganz besonders des sachkundigen Beistands eines Verteidigers. Dies gilt erst recht bei strafprozessualen Maßnahmen wie Untersuchungshaft, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren erfordert oft Aktivitäten an vielen Fronten.

Wenn eine Einstellung nicht erreichbar ist und die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht mit Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen wird, verlangt die Verteidigung in der Hauptverhandlung dem Verteidiger die Beherrschung eines breiten Spektrums strafprozessualer Kenntnisse und Erfahrungen ab.

In meiner schwerpunktmäßig auf Strafrecht und Strafverteidigung ausgerichteten Kanzlei heiße ich Sie herzlich willkommen.