SchwerpunkteStrafverteidigung |
VerkehrsstrafrechtEtwa ein Viertel aller Verurteilungen entfällt auf Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sowie Nötigung. Verkehrsstrafsachen bilden in der alltäglichen Praxis eine Materie, die in besonderem Maße auf die Leistungen naturwissenschaftlicher Hilfsdisziplinen angewiesen ist und daher in der Mandatsbearbeitung auch für den erfahrenen Strafverteidiger anspruchsvoll bleibt. Durch die große Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten erhält auch die am Aktenumfang bemessen kleine Verkehrssache erhebliches persönliches Gewicht. Strafrechtliche Folgen von Verkehrsdelinquenz berühren fast immer auch Versicherungsfragen. Rechtsschutz wird regelmäßig nur für solche Strafverfahren gewährt, die einen Fahrlässigkeitsvorwurf zum Gegenstand haben. Bei Vorsatztaten entfällt von vornherein jeglicher Versicherungsschutz. Bei einem entsprechenden Tatvorwurf lebt dieser auch im Fall einer Verfahrenseinstellung oder eines Freispruches nicht auf. Die Haftpflichtversicherung hat Regressmöglichkeiten bei trunkenheitsbedingten Unfallfahrten oder Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. |